In einem am 31. Dezember erschienenen Nachruf hatte „queer.de“ den verstorbenen früheren Papst Benedikt XVI. als einen „der größten queerfeindlichen Hetzer“ bezeichnet, dessen Markenzeichen „Homohass“ gewesen sei.
Benedikt XVI. (bürgerlicher Name Joseph Ratzinger) war am selben Tag im Alter von 95 Jahren gestorben. Noch am Silvestertag sei über die Internetwache die Anzeige gegen „queer.de“ gestellt worden, sagte der Polizeisprecher.
Nun werde ermittelt und zwar wegen Paragraf 189 des Strafgesetzbuches, „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“. Das bestätigte ein Polizeisprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zuerst hatten das Portal selbst sowie die „tageszeitung“ und der „Tagesspiegel“ darüber berichtet.
„Queer.de“-Herausgeber Micha Schulze kündigte am Montag an, der Polizei dazu keine freiwilligen Auskünfte zu erteilen. „Bereits die Vorermittlungen und die Annahme eines Anfangsverdachts gehen deutlich zu weit“, schrieb er auf dem Portal. Sein Vertrauen in den Rechtsstaat und die Pressefreiheit in Deutschland sei aber groß genug.
Zudem kündigte er an, eine Anwaltskanzlei einzuschalten, um herauszubekommen, wer die Anzeige gestellt hat.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) appellierte an die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen umgehend einzustellen. „Langatmige Ermittlungen oder eine Anklage durch die Staatsanwaltschaft wären ein Angriff auf die Pressefreiheit“, schrieb Landesgeschäftsführer Jörg Reichel auf Twitter.