Über Jahre hat die Schweizer Sportförderung aus Versehen deutsche Sportvereine in der Exklave Büsingen im Landkreis Konstanz bezuschusst. Die Förderungen für die Fußballer, den Tennisclub und den Turnverein seien mittlerweile eingestellt worden, teilte das Bundesamt für Sport (Baspo) in Magglingen auf Anfrage mit. Der Fehler sei bei einem EDV-Wechsel aufgefallen. Auf Rückzahlungen will die Behörde verzichten.
Die kleine Gemeinde Büsingen ist Deutschlands einzige Exklave. Sie ist komplett umgeben von der Eidgenossenschaft und gilt zollrechtlich auch als Schweizer Gemeinde. Deshalb hat sie zu ihrer deutschen auch eine Schweizer Postleitzahl. Die machte sich der FC Büsingen vor Jahren zunutze und beantragte damit Fördergelder, die auch bewilligt wurden. Der Fußballclub etwa bekam laut Behörde von 2018 bis 2021 zwischen 9000 und 15.000 Franken pro Jahr. Der Turnverein wurde mit bis zu 2000 Franken pro Jahr gefördert.
„Der Fußballverein spielt seit Jahrzehnten in der Schweizer Liga“, sagte FC-Präsident Heinz Wipf. Acht von zehn Mitgliedern seien Eidgenossen. „Mit Deutschland haben wir nichts zu tun“, erklärte der 66-Jährige. Weil der Verein kein Mitglied der deutschen Liga sei, gebe es auch keine Gelder aus Baden-Württemberg. „Wir dachten, dass uns die Schweizer Förderungen zustehen“, sagte Wipf, der selbst aus dem benachbarten Schaffhausen kommt.
Wegen der Postleitzahl war nicht ersichtlich, dass es sich in Büsingen um Vereine auf deutschem Staatsgebiet handle, so das Schweizer Bundesamt. Erst bei einer Änderung in der Datenbank, bei der eine bestimmte Versicherungsnummer der Mitglieder fällig wurde, die nur Schweizer haben, fiel der Fehler auf. „Auch, wenn die Vereine eng mit den umliegenden Gemeinden verbunden sind, besteht keine Rechtsgrundlage, um die Vereine in Büsingen finanziell zu unterstützen“, so eine Sprecherin.
Nun will die kleine Gemeinde am Hochrhein mit etwa 1500 Anwohnern ihre Vereine finanziell unterstützen. „Wir wollen nicht jammern, sondern helfen“, sagte Büsingens Bürgermeisterin Vera Schraner. Dafür sollen Gelder aus der Mehrwertsteuerrückerstattung der Schweiz verwendet werden.