Friday, May 17, 2024

AfD scheitert mit Klage: Regierung darf Vornamen von Verdächtigen zurückhalten

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Niedersachsens Landesregierung muss die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen aus der Silvesternacht 2022/23 nicht nennen. Das entschied der niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Donnerstag. Ein AfD-Landtagsabgeordneter hatte dagegen geklagt. In der Silvesternacht kam es damals zu Ausschreitungen in dem Bundesland, bei denen mehrere Einsatzkräfte angegriffen worden waren. Einige Landespolitiker warfen der AfD-Landtagsfraktion Rassismus vor.

AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe wollte von der niedersächsischen Landesregierung per Anfrage die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Die Landesregierung antwortete, die Vornamen von 19 deutschen Tatverdächtigen seien bislang nicht öffentlich bekannt. Zudem würden sie von der Regierung nicht in einer öffentlich zugänglichen Drucksache veröffentlicht, da so die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Bothe sah hingegen seine Auskunftspflicht verletzt.

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Staat in der Defensive

In der Urteilsbegründung hieß es vom Staatsgerichtshof, der Antrag sei unbegründet. Es müsse zu befürchten sein, dass die schutzwürdigen Interessen Dritter verletzt würden. Die parlamentarische Bekanntgabe der Vornamen würden einen nicht zu gerechtfertigten unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten und die staatliche Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit missachten, hieß es weiter in der Urteilsbegründung.

In der Nacht zum Neujahrstag 2022/23 gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war Berlin. Dort wollte auch die CDU die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen erfahren. Der damalige rot-grün-rote Senat verweigerte die Herausgabe der Daten. Die Klage eines AfD-Abgeordnetenhausmitglieds wies der Verfassungsgerichtshof zurück.

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