AfD-Politiker Björn Höcke hat im Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Halle seine Unschuld beteuert. „Ich bin tatsächlich völlig unschuldig“, sagte Thüringens AfD-Chef während des zweiten Hauptverhandlungstages.
Zuvor wurde ein Video der Kundgebung gezeigt, bei der der AfD-Politiker eine verbotene NS-Parole verwendet hatte. Höcke sah sich das vorgeführte Video nur teilweise an. Die übrige Zeit las er in verschiedenen Büchern, machte sich Notizen und sprach mit seinen Anwälten.
Der 52-Jährige hatte seine Wortwahl vor Beginn des Prozesses verteidigt. Seine Anwälte hatten am ersten Prozesstag angekündigt, dass er sich auch vor Gericht zu den Vorwürfen äußern will.
In seiner Einlassung beschrieb sich Höcke als einen „rechtstreuen Bürger“. Der 52-Jährige hat in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet. In den Gerichtssaal hatte er am Dienstag Bücher mitgebracht, mit denen er eigenen Angaben zufolge unterrichtet wurde und unterrichtet hat: „Weltgeschichte im Aufriss“ über die Epoche zwischen Ersten Weltkrieg und 1945, „Problemorientierter Geschichtsunterricht“ und „Weltgeschichte auffrischen“.
Dass er Geschichte studiert habe, bedeute nicht, dass er von dem verbotenen SA-Slogan gewusst haben muss, so seine Auffassung.
Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, im Mai 2021 in einer Rede in Merseburg im sachsen-anhaltischen Saalekreis die SA-Losung „Alles für Deutschland“ verwendet zu haben – im Wissen, dass diese verboten ist. Die Rede von Höcke war rund 20 Minuten lang. Der Staatsanwalt verwies auf die Reichweite des Videos. Ihm zufolge wurde es auf mehreren Plattformen im Internet verbreitet.
Das Strafmaß reicht in solchen Fällen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. In dem am Dienstag vorgeführten Video waren auch Reden anderer AfD-Politiker zu sehen, unter anderem von Hans-Thomas Tillschneider. Dieser sitzt für die Partei im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Für den Prozess gegen den früheren Geschichtslehrer Höcke in Halle sind derzeit Termine bis Mitte Mai geplant. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Bei der Landtagswahl in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Die AfD ist in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und wird beobachtet.