Wer sich als Soldat nicht gegen Corona impfen lässt, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen. Die Bundeswehr hatte die Corona-Impfung im November 2021 in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufgenommen, faktisch gilt seitdem eine Impfpflicht. Der Soldat müsse ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen dulden, wenn sie „der Verhütung übertragbarer Krankheiten dienen“, heißt es im Soldatengesetz.
Darin heißt es außerdem: „Der Soldat muss seinen Vorgesetzten gehorchen. Er hat ihre Befehle nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich auszuführen.“ Wer sich „mit Wort und Tat“ gegen einen Befehl auflehnt, kann nach dem Wehrstrafgesetz für das Delikt Gehorsamsverweigerung bestraft werden.
WELT hatte im April berichtet, dass zu dieser Zeit wöchentlich Soldaten von den Amtsgerichten verurteilt worden waren, weil sie den Befehl zur Corona-Impfung missachtet hatten. In den meisten Fällen ging es um Geldstrafen, in wenigen Fällen sogar um Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Die Impfverweigerer müssen bei der Bundeswehr zudem mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Im drastischsten Fall enden die wehrgerichtlichen Verfahren mit der Entfernung aus dem Dienst. Nun zeigt eine bislang unveröffentlichte und WELT vorliegende Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Tino Sorge, auf wie viele Fälle dies zutrifft. Darin heißt es: „Im Zusammenhang mit der Verweigerung der Corona-Schutzimpfung wurden bislang 70 Soldaten nach dem Soldatengesetz aus der Bundeswehr entlassen.“
Wie viele Disziplinarmaßnahmen insgesamt in diesem Zusammenhang eingeleitet wurden, konnte das Verteidigungsministerium nicht beantworten, da diese Zahl nicht erfasst werde. Nach WELT-Informationen laufen derzeit weitere Dienstenthebungsverfahren. Bezüge wurden in diesen Fällen bereits gekürzt.
Dreimal müssen sich Soldaten impfen lassen
CDU-Politiker Sorge übt Kritik an den scharfen Maßnahmen. „Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist von besonderer Bedeutung. Darum unterliegen Soldaten einer Duldungspflicht, die ein eigenes Basisimpfschema umfasst“, sagte er WELT. „Es ist aber fragwürdig, wenn die Verweigerung der Corona-Impfung direkt zur Entlassung aus der Truppe führt. Mildere Mittel wären möglich, beispielsweise eine Versetzung in weniger kritische Bereiche und zusätzliche Beratungsangebote.“
Sorge ist gesundheitspolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion. Er fordert, dass die Ständige Impfkommission und die Bundeswehr für die Zukunft beraten sollten, ob die Corona-Impfung für Soldaten verpflichtend bleiben muss. „Die Impfung hat den Weg aus der Pandemie bereitet und Corona den Schrecken genommen. Das muss aber nicht bedeuten, dass sie für alle Zeiten Teil des Basisimpfschemas bleiben muss.“
Das Verteidigungsministerium hatte im April mitgeteilt, dass aktuell kein Grund bestehe, etwas an der Duldungspflicht bei Corona-Impfungen zu ändern. „Ziel der Impfpflicht ist der Schutz des Individuums und der militärischen Gemeinschaft vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten“, sagte eine Sprecherin damals. AfD und Linke im Bundestag hatten damals gefordert, die Corona-Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr zu beenden.
Die Pflicht orientiert sich an den Empfehlungen der Stiko und beinhaltet daher drei Impfungen. Neben Corona müssen sich Soldaten auch gegen Tetanus, Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Influenza und weitere Infektionskrankheiten impfen lassen.
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