Friday, April 26, 2024

Neukölln: Im Prozess um brennende Autos bekommt der Neonazi einen Teilfreispruch

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Die juristische Aufarbeitung einer mutmaßlich rechtsextremen Serie von Brandanschlägen im Berliner Bezirk Neukölln hat am Donnerstagabend einen vorläufigen Abschluss gefunden. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten sprach am Donnerstagabend einen der zwei in dem Verfahren angeklagten Neonazis von dem Vorwurf, am 1. Februar 2018 zwei Autos in Brand gesetzt zu haben, frei.

Verurteilt wurde der angeklagte Tilo P. lediglich wegen Sachbeschädigung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 39-Jährige an Schmierereien mit Bezug zu dem einstiegen Nationalsozialisten und Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß beteiligt war. Laut Urteil muss Tilo P. eine Geldstrafe von 4500 Euro zahlen.

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Anschlagsserie in Berlin

Die Vertreterinnen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatten zuvor in ihrem Plädoyer eine Gesamtstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Sie stützten sich zum Nachweis einer Beteiligung an den zwei angeklagten Brandstiftungen auf eine Reihe von Indizien. Das Gericht hielt diese zum Nachweis der Täterschaft aber nicht für ausreichend. „Es ist einfach nicht hinreichend klar“, sagte die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung.

Das Gericht zeigte sich zwar überzeugt, dass Tilo P. und der ebenfalls angeklagte Neonazi Sebastian P. eine „rechte Gesinnung“ hätten. Die Beweisaufnahme habe auch ergeben, dass sie die Personen, deren Autos angezündet wurden, ausgespäht hätten. Was in der Nacht der Brandstiftungen geschehen sei, habe man aber nicht klären können.

Das Verfahren gegen den zunächst mitangeklagten Sebastian T. wurde zuvor abgetrennt und wird in den nächsten Wochen fortgesetzt. Nach Ansicht von Prozessbeobachtern lässt das Urteil gegen Tilo P. vermuten, dass auch Sebastian T. hinsichtlich des Vorwurfs bezüglich der Brandstiftungen freigesprochen werden könnte. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm außerdem noch die Beteiligung an mehreren Schmierereien bedrohlichen Charakters, sowie Betrug mit Corona-Subventionen vor.

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„Gewaltprofessionalisierung“

Die sogenannte Neuköllner Anschlagsserie umfasst mehr als 70 mutmaßlich rechtsextremistisch motivierte Straftaten. Darunter sind mehr als 20 Brandanschläge auf die Autos von Personen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Polizei hatte mit Sebastian T. und Tilo P. zwar frühzeitig zwei Tatverdächtige identifiziert. Angesichts der Beweislage verzichtete die Staatsanwaltschaft, zunächst aber darauf, Klage zu erheben. Die Eröffnung der Hauptverhandlung im Sommer dieses Jahres galt daher als Durchbruch.

Das am Donnerstag ergangene Urteil gegen Tilo P. dürfte bei den Bemühungen, die Anschläge aufzuklären, nun als Rückschlag gewertet werden. Die Vertreterinnen der Generalstaatsanwaltschaft erklärten auf Anfrage, eine Berufung zu prüfen.

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Quelle: AFP, AFP/ AFP/ Saul Loeb

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