Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, will nach dem Gerichtsurteil zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall ein Verbotsverfahren im Bundestag starten. „Mein Wunsch ist es, dass wir den Verbotsantrag noch vor der parlamentarischen Sommerpause einbringen“, sagte er „Zeit Online“. „Die AfD ist eine große Bedrohung. Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein“, fügte der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete hinzu.
Um den Antrag in den Bundestag einzubringen, braucht Wanderwitz fünf Prozent aller Abgeordneten, insgesamt also 37 Stimmen. Zusagen habe er bereits aus den Reihen der Union, SPD, Grünen und Linken, sagte Wanderwitz. Nur bei der FDP sei es noch etwas schwierig. Namen nannte Wanderwitz nicht. Zugleich warf er den Spitzen der Bundestagsfraktionen eine zu große Zurückhaltung bei dem Thema vor. „Ich würde mir bei den Fraktionsführungen mehr Liebe für das Thema wünschen.“
Notfalls wolle er einen fraktionsunabhängigen Gruppenantrag in den Bundestag einbringen. Sollte ein solcher Antrag das notwendige Quorum erreichen, würde das Papier zunächst im Bundestag debattiert. Bei der anschließenden Abstimmung würde eine einfache Mehrheit reichen. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) müsste anschließend einen juristischen Schriftsatz in Auftrag geben, der dann in Karlsruhe eingereicht würde. Ein Verfahren könnte allerdings viele Jahre dauern. Neben dem Bundestag können auch die Bundesregierung oder der Bundesrat einen Verbotsantrag stellen.
Verbotsantrag sei „Selbstverteidigung der Demokratie“
Auch die Linken-Politikerin Martina Renner forderte nach dem Gerichtsurteil, einen AfD-Verbotsantrag anzustoßen. „Es ist Zeit, jetzt zu handeln und in einem breiten Konsens der Demokratinnen und Demokraten im Bundestag einen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen”, sagte Renner dem Nachrichtenportal t-online. „Ein solcher Antrag ist die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde.”
Die CSU äußerte sich hingegen zurückhaltend zu einem möglichen Verbotsverfahren. Die Hürden für ein solches Verfahren seien „sehr hoch“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber in München. Dies hätten Verbotsverfahren in der Vergangenheit gezeigt. „Entscheidend ist, dass politisch der AfD der Nährboden entzogen wird, dass insgesamt die Spaltung in der Gesellschaft überwunden wird“, sagte Huber. Den Zukunftssorgen und Ängsten der Menschen müsse eine „kluge, sachorientierte Politik“ entgegengesetzt werden.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hatte zuvor entschieden, dass die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall rechtens ist. Damit darf die Rechtsaußen-Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Der Verfassungsschutz hatte die AfD 2021 als „extremistischen Verdachtsfall“ eingestuft, dagegen klagte die AfD.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begrüßte die Entscheidung. „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, erklärte Faeser. Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese seien jetzt von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.
Faeser betonte die Eigenständigkeit des Verfassungsschutzes bei der Bewertung der Partei. Es gehe um das Handeln der Sicherheitsbehörden zum Schutz der Demokratie und um die Überprüfung gesetzlicher Kriterien vor Gericht. „Dies sind keine Mittel der politischen Auseinandersetzung“, sagte Faeser. „Wir werden die rechtliche Bewertung weiter von der politischen Auseinandersetzung, die wir in Parlamenten und öffentlichen Debatten führen, klar trennen.“
AfD laut Esken „von völkischer Ideologie durchdrungen“
Aus Sicht von SPD-Chefin Saskia Esken ist die AfD „eine rechtsextremistische Partei, die von völkischer Ideologie durchdrungen“ sei und die Demokratie bedrohe. „Daher begrüßen wir das Urteil aus Münster, nach dem die AfD und ihre Jugendorganisation weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden können“, sagte Esken gegenüber „Zeit Online“.
Die Belege, die dem Gericht zur Überprüfung der Einstufung vorgelegt worden seien, sprächen eine klare Sprache, sagte Esken. Sie erwarte deswegen, dass „die Verfassungsschutzämter die extremistischen Bestrebungen dieser Partei auch weiterhin beobachten, ihre Erkenntnisse dazu laufend zusammentragen und bewerten“.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann wertete das Urteil ebenfalls als starkes Zeichen einer wehrhaften Demokratie. Die Entscheidung sei richtungsweisend, sagte der CSU-Politiker. „Das Urteil bestätigt, dass die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern die extremistischen Strömungen innerhalb der AfD zu Recht genau im Blick haben. Die Entscheidung stärkt somit auch die künftige Arbeit unserer Verfassungsschützer.“
Auch der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Konstantin von Notz, freute sich über das Urteil. Er sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND): „Die Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz ist es, unsere Verfassung vor ihren Feinden zu schützen. Zweifelsohne gehört die AfD zu diesen Feinden unserer liberalen Demokratie. Dass sie beobachtet werden kann, ist insofern nur konsequent und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats – gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.“
Die AfD hingegen kündigte an, den Rechtsstreit vor das nächsthöhere Gericht zu tragen. „Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montag laut einer Mitteilung der Partei. Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil zwar keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
AfD-Vize Peter Boehringer kritisierte mit Blick auf das Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. „Hunderten Beweisanträgen nicht nachzugehen grenzt an Arbeitsverweigerung wie schon in der Vorinstanz, was ja gerade der Hauptgrund für die Revision gewesen war.“ Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch schrieb auf X: „Ein Unrechtsurteil. Nichts weiter.“ Das OVG hatte zuvor ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.