Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat entschied sich am Freitag gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte damit das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz.
Vor der Abstimmung warnten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländer in der Länderkammer zwar eindringlich vor negativen Folgen des Gesetzes – eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam in der Abstimmung aber nicht zustande. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.
Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Es kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten.
Mit der teilweisen Legalisierung will die Ampel-Koalition eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Aus den Bundesländern kamen bis zuletzt zahlreiche Bedenken. Sie müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und eine Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar sind.
Lauterbach: „Die Cannabis-Politik der letzten zehn Jahre ist gescheitert“
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Beschluss zur Teil-Legalisierung von Cannabis derweil als richtungsweisende Entscheidung bezeichnet. „Die Cannabis-Politik der letzten zehn Jahre ist gescheitert“, sagte der SPD-Politiker. Lauterbach führte eine Verdoppelung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen an, eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten. Zudem werde der Schwarzmarkt immer größer. „So konnte es nicht weitergehen. Ich war jahrelang auch gegen eine Cannabis-Legalisierung, aber die Studienlage zeigt, wir brauchen hier ein neues Angebot“.
Der SPD-Politiker sagte, er rechne damit, dass 75 Prozent des Schwarzmarktes zurückgedrängt werden könne. Zu Warnungen aus Sachsen und Bayern, mit der Legalisierung werde die „Büchse der Pandora“ geöffnet, sagte Lauterbach: „Die Büchse der Pandora ist weit offen, und mit dieser Maßnahme heute, dass wir den Schwarzmarkt bekämpfen, versuchen wir, die Büchse der Pandora zu schließen.“
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hingegen nannte das Gesetz einen Irrweg. Es stelle die Länder auch vor einen massiven zusätzlichen Verwaltungs- und Vollzugsaufwand.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte, bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, „dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt.“ Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) äußerte sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Bei der Abstimmung votierte Sachsen dann uneinheitlich, die Stimme wurde daher als ungültig erklärt.
Gewerkschaft der Polizei erwartet Konflikte mit Bürger
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechnet nach der Billigung des Cannabisgesetzes durch den Bundesrat mit Schwierigkeiten und einer Mehrbelastung für die Polizei. „Die Länder haben die Chance vertan, angesichts vieler offener Fragen politische Vernunft walten zu lassen“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz, am Freitag. Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter stünden nun vor unnötigen Herausforderungen. „Ab dem 1. April werden unsere Kolleginnen und Kollegen in zahlreiche Konfliktsituationen mit Bürgerinnen und Bürgern geratet“, prognostizierte der GdP-Vize. Denn auf allen Seiten gebe es nach wie vor Unsicherheiten.
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden. Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.