Der Bundesrechnungshof hält den in der vergangenen Woche verabschiedeten Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2023 für „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“. Das geht aus dessen achtseitiger Stellungnahme für den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, über die „Bild“ und der „Spiegel“ berichten.
Demnach beanstanden die Finanzprüfer, dass die Bundesregierung in ihrem durch das Verfasungsgerichtsurteil notwedig gewordenen Nachtragshaushalt für 2023 nur Ausgaben von zwei Sondervermögen in den regulären Kernhaushalt übernommen und dafür die Neuverschuldung erhöht habe. Es handele sich dabei um den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und das Sondervermögen für die Aufbauhilfe im Ahrtal.
Von den Auswirkungen des Urteils seien weitere Nebenhaushalte betroffen, wie der für den Kinderbetreuungsausbau oder der für digitale Infrastruktur, so der Bundesrechnungshof weiter. Damit werde die Obergrenze für die Neuverschuldung laut Schuldenbremse „immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten“.
Anders als das Verfassungsgericht in seinem Urteil von Mitte November vorgebe, habe die Bundesregierung „nicht die Kreditaufnahme für sämtliche der Schuldenregel unterfallende Sondervermögen in die Berechnung des nach der Schuldenregel Zulässigen einbezogen“, monieren die Rechnungsprüfer. „Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten.“
Der Rechnungshof bezweifelt auch, ob die Erklärung einer Notlage so spät im Haushaltsjahr zulässig sei. Eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen könnte mit Blick auf Nachtragshaushalt und Notlagenbeschluss „mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen“.