Im Interview mit dem WDR-TV-Magazin „Westpol“ sagte die FDP-Politikerin am Sonntag, wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse „geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht“. Das sei eine Möglichkeit „mal im Vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist“.
Die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin, bezieht sich damit auf Artikel acht des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Widerspruch zu Leutheusser-Schnarrenbergers Vorstoß kommt nach Angaben des WDR von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Er verwies auf Westpol-Anfrage auf das geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Dies „gebe jeder Person das Recht zu friedlichen Versammlungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit“. An dieser grundsätzlichen Entscheidung sei festzuhalten, sagte Limbach.
NRW-Justizminister hält Verbot für „rechtlich unzulässig“
Generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer halte er für „rechtlich unzulässig“ und praktisch nicht realisierbar, erklärte der Minister dem WDR. Auch sei dies die falsche Reaktion. Entscheidend sei die Friedlichkeit der Versammlungen, nicht die Staatsangehörigkeit ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
An der als Pro-Palästina-Protest angemeldeten Demonstration Anfang November hatte etwa 3.000 Menschen teilgenommen. Laut Polizei war der Versammlungsgrund zur Unterstützung der Palästinenser möglicherweise nur vorgeschoben, „um eine islamreligiöse Versammlung auf Essens Straßen durchzuführen“. Es seien auch Symbole gezeigt worden, die verbotenen Zeichen des „Islamischen Staates“ (IS) und der Taliban ähnelten. Auf Plakaten seien islamistische Forderungen zu lesen gewesen.