Auch mehr als 30 Jahre nach dem Ende der DDR ist die politische Vergangenheit noch immer Thema in den Parlamenten in Sachsen-Anhalt. Am Mittwochabend berät der Landkreis Börde über eine Vorlage, die dem Kreistagsmitglied und Landtagsabgeordneten Guido Henke (Die Linke) empfiehlt, sein Kreistagsmandat niederzulegen. Hintergrund sei eine erweiterte „Überprüfung auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR“, wie es in der Vorlage heißt.
Seit der Kreisreform im Jahr 2007 haben viele Landkreise in Sachsen-Anhalt entsprechende Überprüfungen der Kommunalpolitiker durchgeführt. Wie aus den Tätigkeitsberichten der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hervorgeht, sind seit der Kommunalwahl 2014 rund 1800 Landtagsabgeordnete und Kommunalpolitiker überprüft worden.
In den meisten Fällen habe es keine Mitteilungen gegeben, teilten zahlreiche Landkreise auf Anfrage mit. Lediglich im Burgenlandkreis habe es eine Mitteilung auf eine Tätigkeit gegeben. Auch der Landkreis Stendal teilte mit, dass es in den Jahren 2007 bis 2019 Überprüfungen gegeben habe. Bei einigen Mandatsträgern sei eine entsprechende Tätigkeit nachgewiesen worden, sagte ein Sprecher des Landkreises. „Diese Mitglieder haben ihr Mandat niedergelegt.“
Henke: „Ich habe nie Falschangaben gemacht“
Im Landkreis Börde will der Kreistag nun auch dem Landtagsabgeordneten Henke empfehlen, sein Mandat niederzulegen. Der Kreisausschuss hatte sich bereits in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen. Doch egal, wie der Kreistag entscheidet: Der Linken-Politiker denkt nicht an eine Aufgabe seines Mandats, er will im kommenden Jahr erneut bei den Kommunalwahlen antreten. „Ich habe nie etwas verheimlicht, ich habe nie Falschangaben gemacht“, betont Henke. Für ihn ist die neuerliche Überprüfung parteipolitisch motiviert. Henke sitzt seit 2006 auch im Landtag von Sachsen-Anhalt.
Kritiker werfen ihm vor, nicht vollkommen offen mit seiner damaligen Tätigkeit umgegangen zu sein. Auf der Webseite des Landtags gab er früher zunächst einen „Wehrdienst im Wachregiment“ von 1983 bis 1986 an, erst nach späteren Wahlen einen „Wehrdienst im Ministerium für Staatssicherheit“.
Für die Landesbeauftragte für Aufarbeitung, Birgit Neumann-Becker, ist die Beschäftigung mit dem Thema auch nach der langen Zeit noch wichtig. „Es ist wichtig, transparent zu sein und zu zeigen, welche politische Vergangenheit ein Mandatsträger hat.“ Es gehe nicht darum, gewählte Abgeordnete aus den Parlamenten zu befördern, sondern um Transparenz.