Wednesday, April 24, 2024

Stutthof-Prozess: Zweijährige Bewährungsstrafe für frühere KZ-Sekretärin

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Nach 40 Verhandlungstagen im Prozess gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof hat das Landgericht Itzehoe am Dienstag das Urteil verkündet. Angeklagt war die 97 Jahre alte Irmgard F. Ihr wird Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10.000 Fällen vorgeworfen.

Die Angeklagte habe demnach von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig gearbeitet und damit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet haben. Weil sie zur Tatzeit erst 18 bis 19 Jahre alt war, lief der Prozess vor einer Jugendkammer.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen. Einer von ihnen hatte sich jedoch gegen eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.

Erst ganz zum Schluss brach sie ihr Schweigen

„Die im 98. Lebensjahr stehende Angeklagte hat ihre gerichtliche Schuldig-Sprechung wegen Beihilfe zum mehrtausendfachen Mord erhalten. Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten“, erklärte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Überlebende als Nebenkläger vertrat.

Seit Beginn des Prozesses am 30. September 2021 hatte das Gericht acht der zeitweise 31 Nebenkläger angehört, meist über eine Videoverbindung in die USA, Israel oder Polen. Sie berichteten vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. Wichtigster Zeuge war jedoch der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen ihn, den das Gericht aber ablehnte.

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Irmgard Furchner

Die Angeklagte wollte sich anfangs dem Verfahren nicht stellen. Am ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Polizei griff sie Stunden später auf einer Straße in Hamburg auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Die damals 96-Jährige verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft und musste danach wochenlang ein elektronisches Armband tragen.

Erst ganz zum Schluss des Prozesses hatte sie ihr Schweigen gebrochen. „Es tut mir leid, was alles geschehen ist“, sagte sie in ihrem letzten Wort. Die 97-Jährige fügte hinzu: „Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“

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