Im Terrorismusprozess zum Lkw-Anschlag in Nizza mit 86 Toten im Jahr 2016 sind zwei Freunde des von der Polizei erschossenen Täters zu je 18 Jahren Haft verurteilt worden. „Sie haben den Täter moralisch und materiell unterstützt“, sagte der Vorsitzende Richter Laurent Raviot am Dienstag in Paris. Die übrigen sechs Angeklagten wurden unter anderem wegen Waffenhandels zu Haftstrafen zwischen zwei und zwölf Jahren verurteilt.
Der 31 alte Tunesier Mohamed Lahouaiej-Bouhlel, der am Nationalfeiertag mit einem Lastwagen in eine Menschenmenge auf der Uferpromenade von Nizza gefahren war, habe „so viele Menschen wie möglich töten wollen“, sagte der Richter. „Das Gericht ist überzeugt, dass der Anschlag am 14. Juli ein terroristischer Akt war.“ Der Prozess habe gezeigt, dass der Täter zwar ein Persönlichkeitsproblem gehabt habe, aber nicht psychisch krank gewesen sei.
„Die Tat hat den Tod von 86 Menschen, hunderte Verletzte, tausende seelisch verletzte Menschen und eine nationale Psychose zur Folge gehabt“, sagte der Richter. Zu den Opfern zählen auch drei Berlinerinnen. Die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat habe die Tat „aus opportunistischen Gründen“ für sich reklamiert. Es gebe jedoch keine Beweise für eine Verbindung des Täters zu irgendeiner Organisation, betonte der Richter.
Die beiden Freunde des Täters, der 47 Jahre alte Mohamed Ghraieb, der die französische und tunesische Staatsangehörigkeit hat, und Chokri Chafroud, ein 43 Jahre alter Tunesier, wurden wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung verurteilt.
Die Mutter einer bei dem Anschlag getöteten Lehrerin aus Berlin reagierte enttäuscht auf die Verurteilung der beiden Hauptangeklagten zu jeweils 18 Jahren Haft. „Ich hätte mir härtere Strafen gewünscht“, sagte Barbara Bielfeldt der AFP am Dienstag in Paris. Ihre 29 Jahre alte Tochter war mit ihren Schülerinnen und Schülern auf Klassenfahrt in Nizza gewesen.
Der Prozess habe die Erinnerung an die schlimme Zeit nach dem Anschlag aufgewühlt, als sie in Nizza nach ihrer Tochter gesucht habe. „Das kann man nicht vergessen“, sagte sie. Auch nach drei Monaten des Prozesses seien Fragen offen geblieben, sie wisse noch immer nicht genau, wie ihre Tochter ums Leben gekommen sei.
Die Anwältin Alexandre de Brossin de Méré, die die Mutter einer der getöteten Schülerinnen aus Berlin vertreten hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Es entspricht dem Ergebnis der dreimonatigen Verhandlungen“, sagte sie. „Das Gericht hat keine Ausreden zugelassen. Die Nähe der Angeklagten zum Täter und seinen Planungen sind dokumentiert und mit dem Urteil bewertet worden“, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Hauptangeklagten nur 15 Jahre Haft gefordert