Ferien bedeutet für Schulkinder große Freiheit. Für viele berufstätige Eltern dagegen bedeutet die schulfreie Zeit: Sie müssen sich organisieren und Kinderbetreuung und Arbeit unter einen Hut bekommen. Haben sie Anrecht auf Urlaub zu Ferienzeiten?
Das regelt das Bundesurlaubsgesetz. „Darin heißt es, dass ein Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muss, es sei denn, dringende betriebliche Belange sprechen dagegen“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh.
Ein Arbeitgeber hat jedoch zumeist die Aufgabe, verschiedene Wünsche seiner Angestellten so in Einklang zu bringen, dass der Betrieb weiterlaufen kann. In Paragraf 7 des Bundesurlaubsgesetzes ist daher festgehalten, dass bei der Bewilligung von Urlaub einzelner Arbeitnehmer auch Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen können, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, erklärt der Fachanwalt, der Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist.
Arbeitgeber muss bei Urlaub im Einzelfall entscheiden
„Das gilt dann zum Beispiel für Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern, die zu den Ferienzeiten Urlaub nehmen möchten.“ Oder für Arbeitnehmer, deren Ehepartner nur zu bestimmten Zeiten verreisen können.
Bei der Urlaubsplanung hat ein Arbeitgeber dann im Einzelfall zu entscheiden, wer wann Urlaub bekommt – und die Wünsche seiner Angestellten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gegeneinander abzuwägen.
Wenn alle gleichzeitig Urlaub nehmen wollen, muss er eine Lösung finden. „Möglicherweise muss ein Arbeitgeber dann sagen: Dieses Jahr hast du zu Ferienzeiten Urlaub, im nächsten Jahr dann wieder jemand anderes“, so Schipp.
Das macht einen guten Chef aus
Flache Hierarchien, transparente Entscheidungen und regelmäßiges Feedback – was macht eigentlich einen guten Chef aus? Diese sieben Punkte verraten, woran Mitarbeiter einen wirklich guten Vorgesetzten erkennen.
Quelle: WELT/ Sebastian Struwe
Dieser Artikel wurde erstmals im Mai 2019 veröffentlicht.