Eigentlich sollte es am 1. Januar 2023 losgehen, doch der Starttermin wird sich offenbar um einige Monate verschieben. Den ursprünglichen Zeitplan des Verkehrsministeriums, das eine möglichst zügige Einführung anstrebt, halten die deutschen Verkehrsunternehmen für unrealistisch. Immerhin haben sich Bund und Länder nach langer Diskussion nun auf eine Finanzierung geeinigt. Hier erfahren Sie, was bereits über das sogenannte Deutschlandticket bekannt ist.
9-Euro-Ticket: Nachfolger wird kommen
Mit dem 9-Euro-Ticket konnte von Juni bis August der gesamte deutsche Nahverkehr genutzt werden, ohne Tarifgrenzen und mit einer einzigen Fahrkarte. Als Teil eines Entlastungspakets, das angesichts gestiegener Energiepreise beschlossen worden war, stellte das deutlich vergünstigte Ticket vordergründig eine soziale Maßnahme dar. Zugleich war das Angebot als Anreiz für den Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel gedacht, sollte also ebenfalls zur Erreichung der Klimaziele beitragen.
Insgesamt wurden in den drei Monaten rund 52 Millionen 9-Euro-Tickets verkauft. Bereits mit dem Ende der Aktion wurden Stimmen laut, die ein Nachfolger-Angebot forderten. Anfang November einigten sich Bund und Länder und die Einführung eines „Deutschlandtickets“ wurde beschlossen.
Wie viel kostet das Deutschlandticket und ab wann gilt es?
Zunächst soll das Ticket wohl 49 Euro pro Monat kosten. Für das zweite Jahr ist allerdings eine Preis-Dynamisierung geplant, die Gebühr soll dann mit der Inflationsrate steigen. Es handelt sich um ein dauerhaftes Abonnement, das monatlich kündbar ist.
Unklar ist bisher, ab wann das Angebot gelten wird. Aus dem Verkehrsministerium hieß es zunächst, dass ein Start für den 1. Januar 2023 angestrebt werde. Die Verkehrsunternehmen halten einen späteren Beginn jedoch für wahrscheinlicher. So gab der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Ende November bekannt, dass eine Einführung voraussichtlich erst im Mai 2023 möglich sein werde. In der Verkehrsministerkonferenz, die wenige Tage später stattfand, sprachen sich die Länder hingegen für einen Start zum 1. April aus. Ob nun Mai oder April – im Laufe des Frühjahrs wird das Ticket wohl zu erwerben sein.
Geltungsbereich: Wo und wie kann man das 49-Euro-Ticket nutzen?
Wie auch das 9-Euro-Ticket soll die neue Fahrkarte für den gesamten Personennahverkehr in Deutschland gelten. Darunter fallen Busse, U- und S-Bahnen, sowie Regionalzüge, in denen das Ticket voraussichtlich zur Nutzung der zweiten Wagenklasse berechtigt. Ausgenommen ist der Fernverkehr, für die Nutzung von IC und ICE kann das Ticket also nicht eingesetzt werden.
Das Deutschlandticket ist nicht auf andere Personen übertragbar. Zu erwerben ist das Ticket als physische Plastikkarte oder im Digitalformat. Wie auch schon beim Vorgängermodell gibt es keine kostenlose Fahrradmitnahme. Hier muss ein Extra-Ticket erstanden werden, das im Nahverkehr der Deutschen Bahn zurzeit sechs Euro kostet.
Deutschlandticket: Bestehende Abonnements und ermäßigte Fahrkarten
Für Personen, die bereits eine Dauerfahrkarte besitzen, stellt sich zudem die Frage, wie sie auf das 49-Euro umsteigen können. Eine einheitliche Antwort scheint es darauf noch nicht zugeben. Die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) verkündete, Bestandskundinnen und -kunden rechtzeitig über einen Wechsel zu informieren. Der Berliner Verkehrsbetrieb BVG gibt auf seiner Website an, dass ein Wechsel vom aktuellen Monatsticket nach einer Information automatisch erfolgt, wenn dieses erhältlich ist.
Ob sich der Wechsel für alle lohnt, ist dabei noch fraglich. Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen sind bisher nicht vorgesehen. So stellt das Deutschlandticket vor allem für Pendler eine finanzielle Entlastung dar. Sozialhilfe-Empfänger, Studierende oder Azubis, für die in vielen Städten ermäßigte Ticketpreise vorgesehen sind, könnten für das Deutschlandticket monatlich mehr zahlen als für eine Monatskarte der regionalen Verkehrsbetriebe.
Die jährlichen Kosten von insgesamt drei Milliarden Euro teilen Bund und Länder unter sich auf. Für Bundesländer wie Berlin, in denen bereits vergünstigte Angebote für den ÖPNV gelten, soll laut Beschlussvorlage jedoch die Möglichkeit bestehen, „länderspezifische Vergünstigungen“ beizubehalten, wenn „Differenzbeträge durch die jeweiligen Länder finanziert werden“.